Zwei Beobachtungen ber die sogenannten Mange-Bewegungen etc. 775

	Der rechte N. oculonwtorius, welcher, wie man sieht, unmittelbar
unter dem Ende des Stichcanals verluft, war fast vollstndig durch-
schnitten daher die im Leben beobachtete permanente starre Ver-
drehung des Auges hinter der halbgeschlossenen Lidspalte.
	Am Pons oder am Kleinhirnstiel fand sich keinerlei Verletzung,
auch von Blutextravasaten in diesen Gegenden konnte ich nichts ent-
decken. Ich fhre diesen negativen Befund ausdrcklich an, weil das
Thier unmittelbar nach dem Stich zuerst die vehementen, aber bald
vorbergehenden Rollbewegungen, und dann erst die bis in die zweite
Woche anhaltenden Mange-Bewegungen gezeigt hatte. Man hat es
hier offenbar mit einer mechanischen Verbreitung und Reizwirkung des
Eingriffes im Momente des Einstiches und kurze Zeit darnach zu thun,
denn eine und dieselbe Verletzung kann - insofern sie nur gewisse
Elemente zerstit und functionsunfhig macht - doch wohl auch nur
eine und dieselbe Art von Zwangsbewegung bedingen.
	Hinsichtlich der Abhngigkeit der Richtung der Mange-Bewegung
von dem Orte der Verletzung ergiebt sich, dass im vorliegenden Falle
die Drehung nach der unverletzten Seite bedingt war durch eine
'Verletzung im Gebiete des Hirnschenkels.
	In Erwgung des MAGEN DIE'schen Satzes: Wenn entgegengesetzt
wirkende Theile der Bewegungscentra verletzt sind, so ist immer die
Wirkung desjenigen Schnittes vorwaltend, der dem verlngertenMarke
nher liegt- wird unser Fall als nicht im Widerspruch stehend mit der
Angabe SCHIFF'S zu betrachten sein, nach welcher die Drehung nur
dann nach der unverletzten Seite stattfinden soll, wenn die Verletzung
in (las Gebiet des Hirnschenkels oder des hinteren Drittels des
Sehhgels fallt. Der Einstich in den Sehhgel liegt in unserem
Falle etwa an der Grenze des vorderen und mittleren Drittels, dagegen
aber das Ende des schrgen Sticheanals im Hirnschenkel bedeutend
weiter nach hinten gegen den  Pons.

Jena, im Mrz 1866.
