﻿J 68
Bemerkungen über Naturwissenschaft
aufgeklärten Naturerscheinungen und ihres ursächlichen Zusammenhanges handelt, — selbst wenn jene Personen eine hervorragende allgemeine, und vielleicht auch naturwissenschaftliche Bildung besitzen, vom Geiste der exacten Naturforschung aber doch nicht völlig durchdrungen sind. Wie oft muss man nicht von ernsten und aufrichtigen Berichterstattern über ungewöhnliche oder zweifelhafte Naturvorgänge die mit steigender Gereiztheit und Entrüstung vorgebrachte Versicherung hören: »Ich bin aber doch selbst dabei gewesen! — ich habe ja selbst Alles mit meinen eigenen Augen mit angesehen, mit meinen eigenen Ohren mit angehört ! Was ich berichte, ist eine Thatsache !«
Nun ja! — Der Mann ist ja selbst dabei gewesen: er hat Alles selbst mit angesehen und mit angehört; er spricht im vollen Ernst, und er spricht die volle Wahrheit — und doch ! — was er berichtet, es hat sich niemals ereignet, und der Naturforscher hat vollkommen Beeilt, sein Zeugniss in den Wind zu schlagen und ihm nicht zu glauben, trotzdem er an seiner Wahrhaftigkeit nicht im Mindesten zweifelt. Dies klingt paradox genug, aber der unlösbar scheinende Widerspruch steigert sich noch . löst sich aber auch sofort durch die beschwichtigende Bemerkung, dass der fast schon beleidigte Augen- und Ohrenzeuge ja auch wirklich vollkommen Recht hat — insofern er nämlich wahrheits-gemäss nach bestem Wissen und Gewissen eine Thatsache berichtete, aber freilich nur eine »ungenau beobachtete Thatsache« !
Er hat in seiner naiven Urtheilslosigkeit, in der er sich gegenüber der Beobachtung und Ermittelung des Zusammenhanges von Naturvorgängen befindet, ein blosses Nach- oder Miteinander, d. h. eine einfache zeitliche Succession oder Comcidenz von Erscheinungen, für ein Aus- oder Durcheinander, d. h. für einen ursächlichen Zusamin enh ang derselben genommen. Er hat zwar faetisch eine Thatsache berichtet — nämlich zeitliche Aufeinanderfolge oder Comcidenz von gewissen wirklichen Dingen und Geschehnissen : — indem er aber dieses einfache zeitliche Verhältniss ohne Weiteres, d. h. ohne genaue und vollständige Beobachtung und Prüfung — wozu ihm entweder überhaupt, oder gerade in diesem Falle sowohl der Sinn, als die specielle Schulung fehlt — für einen ursächlichen Zusam-menh an g nahm, berichtete er etwas, was keine Thatsache mehr ist, er berichtete also ein thatsächliches Ereigniss, welches sich so, wie er meint, in Wirklichkeit niemals zugetragen hat.
Ein Ereigniss dieser Art kann man kaum anders und besser benennen, als eine »unvollständig geprüfte« oder »ungenau beobachtete Thatsache«, und ich glaube, man ist nicht nur logisch berechtigt, sondern auch dringend veranlasst, unter den Thatsachen der Natur-