﻿SPINDLER & HOYER » GÖTTINGEN.
No. 270. Zwinge zum Stativen etc. am Rande des lieh nötig bei Apparaten, die behalten müssen, wie z. B. solchen, die Quecksilber ent-bewegt werden. Die Figur nämlich einenLippensehliissel, (vgl. No. 204).
Befestigen von Apparaten. Tisches. Dies ist nament-genau die gleiche Lage beider Fallhammer, oder von halten, oder von solchen, die zeigt einen der legteren, an einem Stativ befestigt
Preis Mk. 3.50
No. 271. Zwinge zum Befestigen von Stäben in horizontaler und vertikaler Richtung. Die Zwinge besigt eine horizontale und eine vertikale Bohrung. Es kann gleichzeitig nur 1 Stab befestigt werden, der horizontale oder der vertikale. Die Zwinge eignet sich besonders für Stirnhalter, Beigbrettchen u. dgl.
Preis Mk. 6.—
No. 272. Einfache Stative. a) mit einer rechteddgen Grundplatte, Stange 12 mm dick, 70 cm oder 150 cm hoch. Die Figur zu No. 270 zeigt ein solches Stativ. Das höhere Stativ eignet sich besonders zum Halten von Schirmen, wie man sie bei optischen Versuchen oft benötigt. Es wird auf den Boden gestellt.
Höhe 70 cm	Preis Mk. 3.—
Höhe 150 cm	Preis Mk. 4.50
200