﻿an der Königlichen Universität Breslau.
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das so gemeinsam begonnene Werk in absehbarer Zeit zum wirklichen lebendigen Gedeihen und Blühen des Landwirtschaftsstudiums an der Universität Breslau führen!
A. Die Organisation des ganzen Apparates.
1. Die Selbständigkeit der einzelnen Institute.
Freiheit ist die wichtigste Grundlage für das Gedeihen aller Wissenschaft und Selbständigkeit einer der Grundpfeiler wissenschaftlicher Arbeit. Diesen Axiomen entspricht es, dass diejenigen Wissensgebiete, welche sich soweit entwickelt haben, dass sie ihre eigenen Arbeitskräfte und Specialforschungsstätten beanspruchen können, dieselben auch erhalten, und dass sie mit voller Selbständigkeit und Unabhängigkeit nach jeder Richtung hin ausgestattet werden. Nur für eine solche Stellung lassen sich Kräfte ersten Ranges gewinnen und erhalten, und nur diese fördern den Weiteraufbau der Wissenschaft durch ihre selbständige Mitarbeit daran.
Es ist daher die Schaffung sogenannter Zweiginstitute eines grösseren landwirtschaftlichen Universitäts-Institutes eine halbe Massregel, die als Übergangsstadium unter gewissen Verhältnissen ihre Berechtigung haben mag, die aber nie und nimmer als dauernde Einrichtung Segen bringen kann, denn die Wahrscheinlichkeit, dass der Leiter eines Zweiginstitutes durch den Leiter des Hauptinstitutes gehemmt und behindert wird, ist viel grösser, als die, dass er ungestört seine Arbeit fördert, selbst wenn nicht Engherzigkeit, Übelwollen, Mangel an Verständnis und Initiative oder sonstige menschliche Fehler dabei mitwirken.
Bedarf ein Wissensgebiet seiner eigenen Vertretung und seiner speciellen Forschungsstätte, so ist es für die Gesamtwissenschaft sowie für das betr. Specialfach am förderlichsten, wenn man ganze Arbeit tliut und nicht Zweiginstitute, sondern völlig selbständige Institute dafür einrichtet; die Kosten dürften in beiden Fällen ziemlich dieselben sein und eine Menge von Rci-bungsflächen erspart werden, an denen viel Energie hängen bleibt, welche produktiver und nützlicher verwendet werden kann.
Bei der Gründung des landwirtschaftlichen Institutes der Universität Breslau im Jahre 1881 hatte man ein tierchemisches, ein landwirtschaftlich-technologisches und ein Veterinärinstitut als Zweiginstitute des landwirtschaftlichen Institutes etabliert. Im Jahre 1890 erhielten erstere beide gelegentlich der Neubesetzung der betr. Lehrstühle ihre Selbständigkeit, während das Veterinärinstitut weiter reduziert wurde, indem man es mit dem landwirtschaftlichen Restinstitut zu einem Ganzen verschmolz, unter der Bezeichnung: „Landwirtschaftliches Institut und Tierklinik der Königlichen Universität“.
In diesem Zustande verharrte die Organisation bis zum Jahre 1898. Durch Ministerialreskript vom 1. Juni 1898 wurde das landw. Institut des weiteren geteilt, und zwar in:
’) Vergl. Chronik der Kgl. Universität Breslau, Jahrgang 5 (1890/91), pag. 51.
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