﻿an der Königlichen Universität Breslau.
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1.	Das Stipend in in des Breslauer landwirtschaftlichen Vereins, in einer jährlichen Summe von 200 Mark; die Bewerbungen um dieses Stipendium sind bei dem Vorstände dieses Vereins anzubringen.
2.	Die Stipendien der Wilhelm Korn-Stiftung. Dieselben stehen aber nicht nur für schlesische studierende Landwirte der Universität Breslau zur Verfügung, sondern sie werden ebenso auch an schlesische Schüler der mittleren und niederen landwirtschaftlichen Lehranstalten der Provinz Schlesien vergeben. Das ursprüngliche Stiftungskapital von 7080 Mark stammte ebenfalls von dem Breslauer landwirtschaftlichen Verein her und wurde zum Andenken an die 25jährige Wiederkehr des Breslauer Maschinenmarktes und an die Amtsführung des ehemaligen Vorsitzenden des Breslauer landwirtschaftlichen Vereins, des Kgl. Landesökonomierats Wilhelm Korn zu Breslau, für diese Zwecke ausgesetzt. Die Zinsen dieses Kapitals und der später dazu gekommenen Schenkungen und Vermächtnisse werden jährlich in einem oder mehreren Stipendien von dem schlesischen Herrn General-landscliaftsdirektor vergeben, an welchen Bewerbungen um diese Stipendien zu richten sind.
3.	Die Stipendien der Schlesischen Prinz Friedrich Wilhelm-Stiftung bestehen in einem jährlich am Vermählungstage des hochseligen Kaisers und Königs Friedrich III. zu vergebenden Zinsbeträge von 900 M. für hilfsbedürftige Schlesier behufs Förderung landwirtschaftlicher und gewerblicher Zwecke. Die Höhe der einzelnen Stipendien hängt von der Zahl der Bewerber und von dem Kuratorium der Stiftung ab, in welchem der schlesische Herr Generallandschaftsdirektor ebenfalls den Vorsitz führt. Die Einkünfte des Unterstützungsfonds werden zu einer Hälfte für landwirtschaftliche, zur anderen Hälfte für gewerbliche Zwecke verwendet.
Die für landwirtschaftliche Zwecke bestimmte Hälfte wird verwendet:
a)	mit 2/5 Teilen für Stipendien zum Besuch einer höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt bis zum Betrage von 360 M. für je ein Stipendium,
b)	mit 2/s Teilen für Stipendien zum Besuch von land- und forstwirtschaftlichen Schulen bis zum Betrage von 240 M. für je ein Stipendium, und
cj mit V5 Teil für Unterstützungen zur Förderung und Hebung einzelner Zweige und Nebenzweige der Landwirtschaft, z. B. Bienenzucht, Seidenzucht etc.
Das Kuratorium veröffentlicht in zwei der gelesensten schlesischen Zeitungen den Termin zur Einbringung der Gesuche (in der Zeit vom 15. November bis 15. Dezember) bei dem geschäftsführenden Kurator.
Die Stipendien werden in der Regel für 1—2 Semester, je nach dem Lelnkursus der Lehranstalten, von Ostern des betr. Jahres ab, die Unterstützungen dagegen für das ganze Jahr bewilligt.x)
Dass durch diese Stipendien auch einigen unbemittelten Landwirten das Studium in Brelau erleichtert wird, ist von hohem Werte, da es bei
h Nach dem revidierten Statut der Schlesischen Prinz Friedrich Wilhelm-Stiftung vom 13. November 1888.