﻿an der Königlichen Universität Breslau.
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Die Studienordnuiig
ist eine Neueinrichtung, welche Referent im S.-S. 1898 zum erstenmal einführte. Dieselbe könnte hei. oberflächlicher Betrachtung zunächst als ein Versuch der Beschränkung der akademischen Lernfreiheit erscheinen, indessen hat dem Referenten nichts ferner gelegen, als dieses oder etwas ähnliches, was als Schulzwang gedeutet werden könnte.
Die Beobachtung und Erfahrung, dass die die Universität beziehenden Landwirte zunächst aus der grossen Masse von Vorlesungen, welche das Vorlesungsverzeichnis der Universität enthält, schwer das Richtige herauszufinden vermögen, hat schon vor langer Zeit an allen Universitäten dahin geführt, in jedem Semester specielle Stundenpläne für die studierenden Landwirte drucken zu lassen, in welchen die Grundwissenschaften der Landwirtschaftslehre und die landwirtschaftlichen Fachvorlesungen übersichtlich ihrer Zeitlage nach zusammengestellt sind, unter Beifügung einer Anzahl von Vorlesungen aus verschiedenen anderen Gebieten, soweit sie für studierende Landwirte eventuell von Wert und Bedeutung zur Hebung ihrer allgemeinen Bildung sein könnten (vergl. pag. 38—41).
Aber auch diese Stundenpläne sind noch viel zu inhaltreich, als dass sich der Neuling ohne Anleitung und Hilfe zweckmässig durch sie allein orientieren könnte, denn diese Stundenpläne enthalten in jedem Semester alles, was von Vorlesungen für studierende Landwirte überhaupt in Frage kommen könnte. Da es nun in sehr zahlreichen Fällen unmöglich ist, auf neueintreffende Studierende in Bezug auf die Auswahl der Vorlesungen persönlich einzuwirken, weil sie in sehr vielen Fällen gar keinen Rat einholen kommen, sondern planlos belegen, was ihnen gerade scheint, da es aber andererseits erfahrungsgemäss feststeht, dass bei Einhaltung einer gewissen Reihenfolge der zu hörenden Vorlesungen in kürzerer Zeit eine grössere Vollständigkeit und Abrundung des Studiums erreicht werden kann, als ohne das Festhalten an dem Princip, dass, soweit als möglich, erst die Grundwissenschaften und dann die darauf aufgebauten landwirtschaftlichen Fach Vorlesungen gehört werden müssen, wenn man das Gebäude des Wissens mit dem Fundament und nicht mit dem Dache zu bauen beginnen will, entschloss sich Referent, allen bisherigen Gebräuchen entgegen, für das S.-S. 1898 für die studierenden Landwirte zum erstenmale eine Studienordnung zu entwerfen, welche gewissennassen einen Auszug des Wichtigsten und für event. Examina Notwendigsten aus dem Stundenpläne darstellt, unter Fort-lassung alles nur Nützlichen und Angenehmen, also sozusagen unter Fort-lassung aller Ornamente des Studiums.
Untenstehende Studienordnung für das W.-S. 1898/99 soll als Beispiel der hier eingeführten Studienordnung dienen:
Studienordmiug
für das
Studium der Landwirtschaft an der Universität Breslau, beginnend mit dem W.-S. 1898/99.
Das Studium der Landwirtschaft ist an der Universität Breslau geradeso, wie an allen übrigen Universitäten oder landwirtschaftlichen Hochschulen auf mindestens 4 Semester berechnet, d. h. mindestens 4 Semester sind nötig, um das für den praktischen Landwirt