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Das Studium der Landwirtschaft
heutzutage erforderliche Mass von theoretischen Fachkenutnisseu in annähernder Abrundung zu erwerben. Ein rationelles Studium der Landwirtschaft darf sieli nicht bloss auf die landwirtschaftlichen Fachvorlesungen beschränken, sondern es muss zunächst das Studium der Grundwissenschaften, d. h. der Naturwissenschaften und der Volkswirtschaftslehre vorausgehen, um dann erst die Anwendung derselben auf die Landwirtschaft in den Vorlesungen über Landwirtschaftslehre und ihre Hilfsfächer folgen zu lassen. Ausserdem gehört zu einem rationellen Landwirtschaftsstudium an einer Universität, dass die Herren Studierenden die ihnen an keiner anderen Bildungsstätte und im ganzen Leben nie wieder so günstig gebotene Gelegenheit wahrnehmen, ihre allgemeine Bildung zu heben und ihren Gesichtskreis über ihr specielles Fach hinaus zu erweitern, indem sie Vorlesungen aus anderen Gebieten, z. B. über Geschichte, Jurisprudenz, Philosophie, Litteratur, Kunst etc. etc. hören, soweit es die Zeit erlaubt. Gerade in dieser Verpflichtung zur Hebung der allgemeinen Bildung neben dem Erwerb einer auf der Basis der Grundwissenschaften solide aufgebauten Fachbildung beruht einer der grossen Vorzüge des Universitätsstudiums der Landwirtschaft vor dem Studium auf landwirtschaftlichen Fachhochschulen und landwirtschaftlichen Akademicen.
Da es für die Studierenden, besonders aber für Anfänger und solche, welche eine Prüfung abzulegen beabsichtigen, schwierig ist, aus der Fülle des Lehrstoffes, wie ihn der Stundenplan übersichtlich zusammenstellt, dasjenige herauszufinden, >vas nach der vorhandenen Vorlesungsverteilnng an hiesiger Universität in jedem Semester gehört werden muss, um mit dem geringsten Aufwandc an Zeit das erstrebte Ziel und die möglichste Vollständigkeit und Abrundung des Studiums zu erreichen, wird in jedem Semester eine Studienorduung gedruckt, welche neben dem Stundenpläne als Wegweiser dienen soll. Selbstverständlich soll mit dieser Studienordnung keinerlei Zwang ausgeübt werden auf die Auswahl der Vorlesungen, dieselbe bleibt vielmehr nach wie vor dem freien Ermessen jedes Einzelnen überlassen. Sie soll nur als Ratgeber betrachtet werden und als Unterlage dienen für eine zweckmässige Auswahl der Vorlesungen nach dem Stundenpläne.
Bei der Fülle des in der kurzen Zeit von 4 bezw. 6 Semestern zu bewältigenden Stoffes kommt es auf die äusserste Zeitausnutzung an, und das zwingt unwillkürlich zu einer Vordisposition über die Vorlesungen für die ganze ins Ange zu fassende Studienzeit. Nur durch eine solche Vordisposition hoi Vermeidung jedes Wechsels der Lehrstätte ist man imstande, das Ziel in 4 bezw. 6 Semestern zu erreichen und nach 4 Semestern die Studienzeit mit dem Abgangsexamen, bezw. nach 6 Semestern mit dem Lehramtsexamen oder der Promotion abzuschliessen.
Mit Zugrundelegung der Stundenpläne des laufenden Winter-Semesters und des vorangegangenen Sommer-Semesters lassen sich daher für das spccielle Fachstudium der Landwirtschaft in Breslau folgende Studienpläne zur Berücksichtigung der Herren Studierenden empfehlen :
i. Viersemestriges Studium.
	I. w.-s.			II. S.-S.	
1.	Allgemeine Botanik .	.	.	.	4 Std.	1.	Allgemeine anorganische Ex-	
2.	Volkswirtschaftslehre II .	.	.	5 „		perimentalchemie		6 Std.
3.	Einführung in das Studium der		2.	AllgemeineExperimcntalphysikl	5
	Landwirtschaft		i „	3.	Allgemeine Zoologie ....	6 „
4.	Ackerbaulehre		4 „	4.	Allgemeine Tierzuchtlehre .	.	4	,-
5.	Landwirtschaft!. Betriebslehre .	4 „	5.	Specielle Tierzuchtlehre .	.	.	2
6. Specielle Tierzuchtlehre .	.	.		2 ,	6.	Landwirtschaftl. Technologie	2 -,
7.	Rassenzüchtung landwirtschaft-		7.	Veterinärvorlesung		3 ,.
	lieber Kulturpflanzen I .	.	.	2		Sa.	28 Std.
8.	Molkereiwesen		2 „	Ausserdem staatswissenschaftliches Semi-		
9.	Veterinärvorlesung		3 ,.		i.	
10.	Landwirtschaft!. Technologie .	2 „			
	Sa.	29 Std.			