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Das Studium der Landwirtschaft
geschriebenen Fächern.Diese Prüfung berechtigt zur Anstellung als Lehrer oder Direktor an „Landwirtschaftsschulen“, also an den mittleren landwirtschaftlichen Unterrichtsanstalten nach erfolgreicher Absolvierung eines Probejahres als Lehrer an einer Landwirtschaftsschule.
Die Promotion in der philosophischen Fakultät und die Habilitation für Landwirtschaft vollziehen sich nach den Vorschriften der betreffenden Fakultät und Universität, an welcher dieselben stattfinden sollen. Im allgemeinen wird für die Promotion das Maturitätszeugnis eines Gymnasiums oder Realgymnasiums, der Nachweis einer 3jährigen Studienzeit an einer Universität und die Einreichung einer selbständigen wissenschaftlichen Arbeit, der „Dissertation“, verlangt. Für die Habilitation ist ausserdem noch der Nachweis über eine mindestens 2jährige Thätigkeit in der landwirtschaftlichen Praxis, das Doktordiplom einer deutschen Universität, die Einreichung der Dissertation und einer neuen Habilitationsschrift oder an deren Stelle die Einreichung sonstiger eigener wissenschaftlicher Arbeiten im Manuskript oder Druck erforderlich. Auch ein mündliches Habilitationsexamen, das sogenannte Kolloquium, und eine Probeverlesung sind mit der Habilitation verbunden.2)
Es sind damit mannigfache Abstufungen der Prüfungen gegeben und zum grossen Teil eröffnet die Ablegung dieser Examina dem betreffenden Kandidaten Aussichten für ein gutes und sicheres Fortkommen im späteren Leben, welche bei tier schwierigen Lage der landwirtschaftlichen Praxis und der Undankbarkeit der Stellung der landwirtschaftlichen Beamten der Praxis auch für minder Bemittelte die Wahl des landwirtschaftlichen Berufes empfehlenswert machen, sofern sie Interesse, Fleiss und Konsequenz genug besitzen, die hier gebotenen Vorteile auszunutzen. Aber auch diejenigen Landwirte, welche ihre Zukunft nicht auf eine solche Prüfung gründen wollen, thäten gut und richtig, eine Prüfung abzulegen, denn es ist eine alte, gute Erfahrung, dass das Studium mit dem Ziele eines bestimmten Abschlusses viel zusammenhängender und konsequenter durchgeführt zu werden pflegt, als ohne ein solches Ziel. Darin liegt in den meisten Fällen der Hauptwert jedes Examens.
I). Die Stellung der studierenden Landwirte an der Universität Breslau.
Die Immatrikulation der studierenden Landwirte erfolgt bei Inländern auf Grund eines urkundlichen Nachweises über die Ablegung eines Maturitätsexamens an einem Gymnasium oder Realgymnasium, oder der urkundlich erwiesenen Berechtigung zum einjährigen Militärdienst.
„Diese Bestimmungen stellen keineswegs eine etwa in Rücksicht auf das neue Landwirtschaftsstudium an der Universität vorgenommene, den
') Vergl. die Vorschriften 1. c. und auch v. Biimker, Die Ausbildung des praktischen Landwirts, pag. 32, 33.
2) Vergl. Statistik der landwirtschaftlichen und zweckverwandten Unterrichtsanstalten Preussens in den Ergänzungsheften der landwirtschaftlichen Jahrbücher; v. Funke, Das Studium der Landwirtschaft an der Universität Breslau 1888, und v. Biimker, Die Ausbildung des praktischen Landwirts.