﻿TJEBF.R BEX EINFLUSS PER ELEKTRISCHE STROME.
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d. h. die elektrische Spannung, die in den an beiden Seiten des in die Flüssigkeit tauchenden Thondiaphragma’s befindlichen Elektrodenplatten vorhanden ist, führt die Flüssigkeit mit einer Kraft fort, die dem hydrostatischen Drucke gleich ist, welcher dieser Spannung proportional ist. Daraus zieht Wiedemann folgenden Schluss: <Es ist demnach die Fortführung der Flüssigkeit durch den galvanischen Strom lediglich eine Aeusserung der sie erzeugenden elektromotorischen Kraft». Aber in Wiedemann's Arbeit linden wir keine speciellen Versuche zur Bestätigung dieses Satzes. Solche wurden später (im Jahre 1861) von Quincke veranstaltet, aber nicht unter Anwendung von Thondiaphragmen, sondern von capillaren Glasröhrchen. Die Resultate dieser Versuche stimmen volkommen mit den von Wiedemann mitgeteilten überein. Das ist begreiflich. da man ein Thondiaphragma als eine Sammlung von Capillarröhrehen betrachten kann.
Ich führe hier zwei Paar von Quincke’s Versuchen an, welche ein unmittelbares Verhältnis zu dem Falle haben, den wir untersuchen, und welche das oben festgestellte Gesetz bestätigen.
Ein Capillarröhrehen 0,897 Mm. im Durchmesser enthielt destillirtes Wasser, welches in demselben dem Einflüsse des Stromes einer Batterie aus Grove’schen Elementen ausgesetzt wurde. Die Entfernung (L) zwischen den Elektroden war entweder 100 oder 190 Mm. Das Ansteigen des Meniscus der Wassersäule wurde mit dem Mikroskop beobachtet.
Länge der Wassersäule = 190 Mm. Länge der Wassersäule=100 Mm.
;terie:	i	A ll	i	Ah
80	58.J- DO	5.60	'•M	5.875
40	07 Sk w ' -07	2.85		2.85
Wir sehen, das die Steighöhen (A h) des Wassers unter sonst gleichen Bedingungen den Stromintensitäten proportional sind. Vergleichen wir jetzt mit einander die Resultate der Versuche bei der Anwendung von Batterien mit einer und derselben elektromotorischen Kraft.
	L	E	1	Ali
M 1	100	40	64,53	2,85
M 2	190	40	27,07	2,85
Wir sehen, dass, obgleich im ersten Falle (M 1) die Wassersäule dem Einflüsse eines stärkeren Stromes ausgesetzt war, die absolute Steighöhe des Meniscus in beiden Fällen eine und dieselbe war (2,85). Da aber in beiden Fällen die Grösse der elektromotorischen Kräfte der Batterie dieselbe war, so müssen wir daraus schliessen, dass die Grösse der Wirkung sich in gerader Abhängigkeit von der Grösse der elektromotorischen Kräfte der angewandten Batterien befindet. Bei einer und derselben elekromotorischen Kraft der Batterie hat die Länge der Capillarröhrehen keinen Einfluss auf die Grösse der Steighöhe des Wassermeniscus, was aus Wiedemann’s Versuchen geschlossen