﻿74
DAS GLOBULIN DES BLUTFARBSTOFFS.
reu musste. Berzelius aber, der die feste Ueberzeugung besass, dass es einen löslichen und einen unlöslichen Zustand des Blutfarbstoffs giebt, hielt die Prote'insubstanz der Mutterlauge für das aus dem Blutcoagulum mitgerissene, zurückgebliebene Serumalbumin, und das durch Ammoniak ausgefällte braune Hämatin—für den unveränderten Blutfarbstoff.
Tiedemann & Gmelin (56 p. 13) und Gmelin (19 p. 1163), welche Berzelius’ Ansicht vollkommen teilten, sich aber des verhältnissmässig complicirten Verfahrens den reinen Blutfarbstoff zu erhalten nicht bedienen wollten, kochten, um das von Berzelius erwähnte Albumin zu entfernen, das defibrinirte Blut, direct oder nach kurzem Abdampfen oder sogar nach der Gerinnung bei 100°, wiederholt mit Alkohol 36° B. Als Resultat dieser Behandlung wurde einerseits ein aus Albumin bestehender Rückstand (19 p. 1163), andererseits eine Flüssigkeit erhalten, welche beim Abkühlen braungefärbte Flocken absetzte, die die Autoren zuerst mit dem Pflanzencasem (56 p. 13: 19 p. 1088), dann mit dem Casein (19 p. 1163) identificirten.
In einer anderen Reihe von Versuchen wurde das defibrinirte Blut mit einem Ueberscliuss von Salzsäure behandelt: den dabei erhaltenen Niederschlag behandelte man mit heissem Alkohol, wobei auch hier ein „brauner Rückstand erhalten wurde und ausserdem eine Flüssigkeit, die nach dem Abkühlen eine dem Gliadin ähnliche Substanz ausschied.
Es unterliegt keinem Zweifel, dass in Tiedemann’s und Gmelin’s Versuchen, das Idämatoglobin ebenfalls in Globulin und Hämatin zerfiel, wie bei Berzelius: doch wäre es unmöglich* zu sagen, welchem Protei'nkörper des defibrinirten Blutes der Rückstand oder Niederschlag angehört, der sich aus den alkoholischen Lösungen ausscheidet. In den Rückständen sowohl als auch in den Niederschlägen konnte entweder eine Prote’insubstanz des Farbstoffs, der Stromata oder des Serums, oder konnten alle diese Gebilde gleichzeitig in den Niederschlägen und den Rückständen vorhanden sein *). In Lecanu’s Arbeiten sehen wir eine Verbindung der ersten Hälfte der Berzelius’schen Behandlungsmethode mit der zweiten Hälfte des von Gmelin und Tiedemann erdachten Verfahrens. Lecanu (27 p. 564; 29 p. 539 und 28 p. 5) befreite das Blutcoagulum von dem Serum, wusch es mit Wasser aus und extrahirte erst dann den Blutfarbstoff mit destillirtem Wasser; er fil-trirte (27 p. 564; 28 p. 5) die Farbstofflösung, was Berzelius nicht get h an hatte, obgleich letzterer behauptete, Lecanu habe sich seiner Methode bedient (5 p. 315); das erhaltene Filtrat liess Lecanu in der Sonne verdampfen. Den zu Pulververriebenen getrokneten Farbstoff löste er aufs neue in Wasser auf und fällte die Lösung, zum Beweis dass der Blutfarbstoff ein aus 2 miteinander chemisch verbundenen Substanzen (27 p. 568) zusammengesetzter Körper sei2), mit einigen Tropfen Salzsäure, filtrirte den Niederschlag ab, trocknete ihn und extrahirte ihn mit Alkohol bis zur vollständigen Entfärbung des Nieder-sch lags, der, nach L e-canu’s Meinung, alle Eigenschaften des Albumins (28 p. 20; 31 p. 215)zeigte, welches aus dem Serum ebenfalls mit Salzäure ausgefällt wird.
Dass dieses Albumin keine zufällige Beimengung ist, bewies Lecanu erstens durch sorgfältiges Abwaschen des Serums, zweitens durch die Beständigkeit des Verhältnisses zwischen dem aus dem Farbstoff enthaltenen Albumin und dem Farb-
*) Robin et Yerdeil (46 p. 354) identificiren mit dem Globulin das soeben beschriebene Casein unter dem Namen „matière caséeuse des globules du sang (Gmelin)“, was, nach dem soeben Gesagten, unrichtig ist.
2) „Un examen plus approfondi permet de reconnaître que la matière colorante du sang de boeuf, telle que nous venons de l’étudier, ne constitue pas un véritable principe immédiat. On peut le démontrer de la manière suivante:....“ (28 p. 20).