﻿DAS GLOBULIN DES BLUTSERUMS UND DES EIWEISSES.
Ausdrücke zu vermehren, trotzdem alle sich auf ein und dasselbe Globulin beziehen. Obiges erscheint um so notwendiger, als einige Autoren für nötig halten auch noch den von uns soeben festgesetzten Begriff: „Globulin des Serums“ zu zergliedern. So nennt Kühne (1866, 94 p. 168), ohne genügenden Grund, nicht nur den ausschliesslich durch Kohlensäure aus 10-fach mit Wasser verdünntem Serum erhaltenen Niederschlag „Schmidt’s Globulin“, sondern schlägt auch noch vor, denselben zum Unterschiede vom Lento g lobin, „Paraglobulin“ zu nennen, da er von dem Globulin der Linse sich dadurch unterscheide, dass dessen Lösung, nach Schmidt, in lufthaltigem Wasser weder in der Wärme noch unter der Einwirkung von Alkohol Niederschläge ausscheidet 1). Einen jeden, der mit der Geschichte des Globulins bekannt ist, muss dies befremden, besonders da der Ursprung dieses Globulins nicht angegeben ist. Abgesehen davon, dass Kühne’s Schluss mit den in Schmidt’s Arbeiten enthalten Thatsachen im Widerspruch steht, muss einem jeden in dieser Frage Bewanderten, die Willkürlichkeit eines solchen Verhaltens Schmidt’s Schlüssen gegenüber auffallen. Eichwald (1873, 45 p. 28) suchte in Schmidt’s Arbeiten nach irgend welchen Angaben, welche Kühne’s Schlüsse rechtfertigen könnten, fand aber nichts. Zwar weist Eicliwald auf S. 454 von Schmidt’s Arbeit (1862, 154 p: 454) hin, doch ist dort nur von alkalischen Seroglobinlösungen die Rede. Ich für meinen Teil könnte zwar in derselben Arbeit Schmidt’s S. 457 (154 p. 457) eine Stelle angeben, welche als Stütze für Kühne’s Meinung dienen könnte; allein es handelt sich dort um einen durch Einwirkung von Essigsäure auf verdünntes Serum erhaltenen Niederschlag, welcher, nach Kühne, schon nicht mehr als Globulin angesehen werden könne. Andererseits spricht Schmidt sich hier auch über die unbefriedigende und unbestimmte Erhaltungsweise des in der Mutterlauge löslichen Niederschlags nach Entfernung der Essigsäure, die zum Fällen gedient hatte, aus, während bei der Fällung mit Kohlensäure 2) der Process leicht von statten geht (154 p. 457). Wenn man dem soeben Dargelegten auch irgendeine Bedeutung beimessen wollte, so müsste man dennoch gestehen, dass Kühne einen ganz ungewöhnlichen und speciellen Fall im Auge gehabt hat, der seinen Vorschlag den durch Kohlensäure in verdünntem Serum erhaltenen Niederschlag, zum Unterschied von dem aus Linsenextract ausgeschiedenen, „Paraglobulin“ zu nennen ganz ungerechtfertigt erscheinen lässt, um so mehr als Kühne selbst, in dieser Richtung keine Untersuchungen angestellt hat. Dies alles zeigt, dass der Ausdruck „Paraglobulin“ ein ganz überflüssiger ist. Ueberdies lag dieser Annahme, wie sich in der Folge heraussteilen wird, eine ganz falsche Vorstellung von der Löslichkeit des Globulins in sauerstoffhaltigem Wasser zu Grunde.
Wie dem auch sei, Kühne unterscheidet den durch Kohlensäure bewirkten Niederschlag, den er „Paraglobulin“ oder, gleichfalls unrichtig „Schmidt’s Globulin“ nennt, von dem Niederschlage, der im Filtrat des Serums nach der Abtrennung des durch Kohlensäure erhaltenen Niederschlags, durch die Einwirkung von Essigsäure erhalten wird. Diesen zweiten Niederschlag nennt Kühne ganz willkürlich „Panum’s
') „Augenscheinlich stimmt derselbe in seinen Eigenschaften am meisten überein mit dem Globulin, das Berzelius aus dem Blute darstellte, so wie mit dem Globulin der Krystall-linse. Nur darin weicht er jedoch von dem Globulin ab, dass er nach A. Schmidt durch Sieden der Lösung in lufthaltigem Wasser, so wie durch. Alkohol nicht gefällt wird. Aus diesen Gründen bezeichnen wir ihn von jetzt an als Paraglobulin“ (94p. 168—9),
Zwar finden wir in der Folge bei Schmidt die Angabe, dass durch Kohlensäure gefälltes und auf dem Filter gesammeltes Globulin, welches 2 Tage in feuchtem Zustande verblieben war, sich in Wasser lösste, wobei die Lösung weder in der Wärme noch durch Einwirkung von Alkohol gerann, doch machte Schmidt diese Beobachtungen im J. 1872 (157 p. 432), so dass Kühne, der im J. 1866 schrieb (94 p. 168—9), dieselben auf keinen Fall bekannt sein konnten.