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DAS GLOBULIN DES BLUTSERUMS UND DES EIWEISSES.
einen Kohlensäurestrom während höchstens zwei Stunden; und dabei blieb sie— wenn das Globulin vorher vollständig entfernt worden war—ganz klar und unverändert (69 p. 494)“. Daraufhin bedeutet „globulinfreies“ Albumin bei Hammarsten nicht immer Albumin, welches frei von Globulin ist: es kann solches auch enthalten *). Zu allem dem kommt noch, dass in vielen Fällen, nach Ham-marsten’s Eingeständniss, aus Pfederserum selbst bei Sättigung mit Magnesiumsulfat bei 30° nicht alles Globulin ausgeschieden werden konnte. Folglich kann das einzige Unterscheidungsmerkmal zwischen einer Globulin- und einer Albuminlösung—die Fällbarkeit des Globulins durch Bittersalz—schon aus dem Grunde nicht in Betracht gezogen werden, dass das, was zur Trennung selbst gedient hat, nicht als Unterscheidungsmerkmal gelten kann! Denn das Globulin ist, Ham-marsten’s Schlüssen zufolge, augenscheinlich in Wasser löslich und kann möglicherweise sowohl durch Dialyse als auch durch Kohlen- und Essigsäure nicht gefällt werden 2). Der Wunsch dieses Autors den von Burkhardt erhaltenen Niederschlag durchaus für Albumin anzuerkennen veranlasst ihn, die Möglichkeit noch eines zweiten Zustandes des Globulins im Serum anzunehmen (gedenken wir Denis’ im J. 1837): einen ersten—in Abhängigkeit von Salzen und Alkalien, einen zweiten—von unbekannten Umständen, die es in Lösung erhalten (69 p. 500). Zum Schlüsse kehrt Hammarsten nochmals zu dem in ihm eingewurzelten Gedanken zurück, dass das Magnesiumsulfat dennoch das beste Agens zur vollständigen Fällung und besten Trennung des Globulins von dem Albumin sei (ib. p. 501). Trotzdem fand er es nicht für nötig sich dieses Salzes sogar dort zu bedienen, wo ein möglichst reines Präparat notwendig war (zur Bestimmung des Schwefels—1885, 70 p. 303): Hühnereiweiss wurde stark mit Wasser versetzt, mit Essigsäure neutralisirt und dann mit einem Kohlensäurestrom behandelt; das Filtrat musste Albumin enthalten (ib.). Dillner (38 p. 31) aber verwandte dieses Salz (MgSOJ zur quantitativen Bestimmung des Globulins im Eiweiss und erhielt ungefähr: max. = 0,815°/0, min. = 0,546%, durchschnittlich aus 9 Bestimmungen = 0,677°/0 Globulin.
1. Vollständige Fällung durch ein Salz. Nach den sich immer öfter wiederholenden Angaben über die Fällbarkeit auch des Albumins durch Salze erschien ein genaueres Studium' des Verhaltens der Salze den protemhaltigen Flüssigkeiten gegenüber ganz natürlich.
Hier muss zuallererst Mehu’s Arbeit erwähnt werden. Zwar erfährt die chronologische Reihenfolge, die diesem Werke zu Grunde liegt, dadurch eine kleine Störung; es dürfte uns jedoch der Umstand zur Rechtfertigung dienen, dass Mehu ganz allein dasteht, nicht nur weil er, wenn man von Denis (p. n. 91) absieht, das Ammoniumsulfat in den Kreis der Reagentien für die Prote'instoffe eingeführt hat, sondern auch weil er den Einfluss, den dieses Salz auf die protemhaltigen Flüssigkeiten ausübt und der erst im J. 1884 in Heynsius’ Arbeiten die Aufmerksamkeit auf sich lenkte, eingehend studirte. Mehu empfahl im J. 1878 (114 p. 159) behufs Abscheidung der Pigmente die protemhaltigen Flüssigkeiten, zuweilen nach vorangegange-
*) „Aus einer globulinfreien Albuminlösung fallt unter diesen Verhältnissen nur unverändertes Serumalbumin aus, und wenn der Niederschlag auch etwas Svntonin enthalten würde, rührt dies von einer Verunreinigung mit Globulin her, denn dieses wird anscheinend leichter in Acidalbuminat umgewandelt“ (!) (69 p. 495)
*) „Zuerst finden wir dann, dass das typische, nach den älteren Methoden aus dem Serum aus-
gefällte und durch wiederholtes Ausfällen und Wiederauflösen gereinigte Paraglobulin in Wasser nicht ganz unlöslich zu sein scheint, und dass man dementsprechend von diesem Stoffe leicht Lösungen erhält, die weder durch Dialyse, noch durch Zusatz von Essigsäure, resp. Kohlensäure-durchleitung vollständig gefällt werden können“ (ib. p. 497—8).