﻿f.
— 163 —
	>	A.	<	>	B.	<	>	C.	<
468	80	10	10	25	55	20	35	45	20
472	85	15	—	40	50	10	20	55	25
476	10	90	—	80	65	5	40	20	20
480	—	100	—	—	95	5	20	70	10
484	—	100	—	20	75	5	15	60	25
488	5	95	—	25	40	35	35	10	55
492	—	80	20	10	15	75	10	20	70
496	—	10	90	—	—	100	5	5	90
500	—	—	100	—	—	100	5	—	95
504	—	—	100	—	—	100	—	5	95
Auffallend ist, dass liier wie in manchen anderen Tabellen A., der ohne jede musikalische Uebung ist, entschieden sicherer und gesetzmässiger geschätzt hat als der musikalische B. Die Urteile von C. schwanken in breiter Zone. Allen gemeinsam aber ist, dass wenn der variable Ton tiefer als 448 lag, die höhere Distanz dann auch nicht ein einziges Mal anders als grösser erschien. Nun liegt hier die absolute Mitte hei 480, die relative bei 384. Letztere ist zugleich die Oktave, also der musikalisch bedeutsamste Zwischenton, erstere ist die Terz der Oktave. Es ist klar, dass um diese Terz die Distanzgleichschätzungen liegen, das musikalische Verhältnis 5:8 also als Distanz ungefähr gleich 2 : 5 geschätzt wird, dass aber auf die Oktave niemals das Grleichheitsurteil bezogen wird, obgleich die Versuchspersonen sicher waren, niemals die Oktave absichtlich als Mitte auszuschliessen. Ausgeschlossen ist dadurch natürlich nicht, dass auch bei der Terz der Oktave musikalische Beziehungen mitwirken, zumal die Tonfolge 2-5-8 uns musikalisch weit mehr befriedigt als 2-4-8; die besonders bei B. und C. überaus langsame Verschiebung der Orösser-und Kleinerschätzungen dürfte aber dagegen sprechen.
Als Beispiel unmusikalischer Distanzen gelte, entsprechend der Lorenzschen Tabelle XVI: