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rechnungen bedarf. In der ersten von den vier Tabellen liegt das Maximum der Gleichschätzungen bei allen Versuchspersonen zwischen 424 und 428 Schwingungen, die gleiche Schwingungsdifferenz liegt bei 436, das gleiche Schwingungs-Verhältnis wäre 422,9. In der zweiten Tabelle ist gleiche Schwingungsdifferenz bei 416, gleiches Verhältnis bei 394,3, das thatsächliche Maximum der Gleichschätzung übereinstimmend bei 404 bis 408. In der dritten Tabelle ist gleiche Schwingungsdifferenz bei 396, gleiches Verhältnis bei 369,4, das Maximum der Gleichschätzung bei 388. In der letzten Tabelle schliesslich ist die gleiche Differenz bei 376, das gleiche Verhältnis bei 347,4, das Maximum der Gleichschätzung bei 372 bis 376. Die Ergebnisse der drei Versuchspersonen stimmen also überraschend gut zusammen und beweisen, dass von einer gesetzmässigen Gleichschätzung gleicher Schwingungszahldifferenzen bei reiner Distanzvergleichung nicht die Rede sein kann. Das Maximum der Gleichschätzung liegt zwischen dem Punkt des gleichen Schwingungsverhältnisses und dem Punkt der gleichen Schwingungsdifferenz und zwar verschiebt es sich von jenem Punkt zu diesem mit zunehmender Grösse der Normaldistanz. Als die Normaldistanz 20 Schwingungen betrug, fiel das Maximum der Gleich Schätzung fast zusammen mit dem Punkt gleichen Schwingungsverhältnisses, bei 40 Schwingungen Normaldistanz lag das Maximum schon um zwei Stufen des Tonmessers höher, bei 60 Schwingungen um fünf Stufen höher, und bei 80 Schwingungen fiel es schon beinahe mit dem Punkt gleicher Schwingungsdifferenz zusammen.
Dass auch wesentliche individuelle Unterschiede mitspielen können, ergiebt die folgende Tabelle, bei der die Endtöne weiter abliegend gewählt wurden, um die Normaldistanz auf 100 Schwingungen vergrössern zu können.