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grosse, der taktile Reiz stets Vergleichsgrösse war, eine auf dieses Verhältnis gerichtete Untersuchung aber offenbar auch die entgegengesetzte Anordnung berücksichtigen müsste. Für uns kommt das bei ganzer Armlänge gewonnene Ergebnis mithin nur als Ausgangspunkt für die Vergleichung der anderen Reihen in Betracht. Berechnen wir für jede Versuchsperson, um wieviele Centimeter durchschnittlich sich jede der acht Grössen bei halber, resp. viertel Armlänge vermehrt oder vermindert hat und nehmen wir aus den so gefundenen acht Zahlen den Durchschnitt, so ergibt sich folgendes buntscheckige Bild. Die Veränderung gegenüber ganzer Armlänge beträgt für CI. bei halber Armlänge durchschnittlich -(-0,1 cm, bei viertel Armlänge + 3,5, für G. — 3,3 und + 0,4, für H. — 2,1, und — 3,4, für Le. + 1,4 und 4- 0,3, für Li + 1,0 und — 0,4, für Sch. +-1,5 und — 1,8, für Z. — 2,7 und — 4,4. Das Ergebnis ist also für zwei Personen (H. und Z.) in beiden Fällen eine Verkleinerung, für zwei (CI. und Le.) in beiden Fällen Vergrösserung, für zwei (Li. und Sch.) Vergrösserung bei halber, Verkleinerung bei viertel Armlänge, und bei einer (G.) das umgekehrte Verhältnis.
Die Winkelveränderungen sind beim Armmass offenbar wesentlich komplizierter als beim Augenmass, da einerseits die Beugungen und Streckungen in Schulter-, Ellbogen-, Hand-und Fingergelenk sich summieren, andererseits bei verkleinerter Entfernung der Hebel sich nicht verkürzt, sondern seitlich ausbiegt. Trotzdem müsste die Tastgrösse sich bei wachsender Entfernung stetig zu verkleinern scheinen, die gegebene Grösse bei halber oder viertel Armlänge also zu klein reproduziert werden, wenn sich das aus Muskel-, Haut- und Gelenkempfindungen zusammengesetzte Entfernungsbewusstsein nicht fest mit der Bewegungsempfindung verbinden würde. Thatsäch-lich zeigen die Versuche, dass von gesetzmässigem Eintreten solcher stetigen Verkleinerung durchaus nicht die Rede sein kann, da nur zwei von den sieben Versuchspersonen ein entsprechendes Ergebnis aufweisen, während bei fünf Personen