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psychischen Werten durchwehen und von der Art derselben wird es abhängen, welcher Art die Wertordnung ist, die im einzelnen Falle in Frage kommt. Von der Bewegung hängt mehr der Raumwert, von der Spannung mehr der Intensitätswert ab, von den Produkten der Streckung und Beugung aber hängt der Lust- und Unlustwert ab.
Noch nach einer andern Richtung schliesslich lässt sich die psychophysische Theorie hypothetisch ausgestalten. Die Psychologie sieht sich neuerdings in wachsendem Masse dahin gedrängt, das Wesen des Urteils nicht in der Vorstellungsverbindung, sondern in dem stellungnehmenden Akte (Sig-wart, Brentano, Bergmann u. s. w.) zu suchen. Das Anerkennen und Verwerfen muss aber bei der Einteilung der psychischen Phänomene unbedingt mit Lust und Unlust zusammengefasst werden, so dass neben die Vorstellungen und VorstellungsVerbindungen als zweite Gruppe die „Beurteilungen“ (Windelband, Riehl) treten, zu denen dann sowohl die eudämonistischen Beurteilungen des sinnlichen Gefühls, die ethischen und ästhetischen Beurteilungen, die teleologischen Beurteilungen des praktischen Wollens, als auch die logischen Beurteilungen gehören. Es entsteht nun wieder die Frage, ob sich nicht auch derjenige Bewusstseinsvorgang, den wir Bejahung und Verneinung nennen, durch subjektive oder objektive Analyse soweit von der beurteilten Vorstellungsverbin-dung ablösen liesse, dass er in seinen Bedingungen erkannt und somit einer psychophysischen Erklärung näher geführt werde. Da bietet sich nun die Hypothese, dass auch dieser logische Beurteilungsakt seiner psychophysischen Struktur nach mit dem Lust- und Unlustvorgang identisch sei und lediglich in der Innervationsempfindung der Beugung und Streckung, d. h. in der reproducierten Empfindung früherer Beugung und Streckung, früherer Körperverengerung und Körpererweiterung besteht. In der ontogenetischen Entwickelung ist die Stellungnahme zu Vorstellungs Verbindungen ja ein wesentlich späterer Akt als die Stellungnahme zu den einzelnen äusseren Reizen ;