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bols sich entwickelt? Und schliesslich sei die psychophysische Frage nicht mit der erkenntnistheoretischen verwechselt. Yom erkenntnistheoretischen Standpunkt lässt sich eine Auffassung verteidigen, nach der es als übereilt erscheinen müsste, nach der psychophysischen Bedingung des Urteilens zu fragen; erkenntnistheoretisch kann das beurteilende Bewusstsein selbst, nicht nur das reine Bewusstsein als die Bedingung des Seienden überhaupt gedacht werden (Rickert), so dass das Urteil nicht selbst wieder aus dem Seienden erklärt werden kann. In der That meine auch ich, dass erkenntnistheoretisch das IJrteil primär ist; der Wille, welcher die Welt bejaht und sie dadurch setzt, ist die ’absolute Bedingung des Seins. Er kann niemals ein psychophysisches Problem sein. Aber eben diese beurteilte, diese gewollte, diese bejahte Welt ist ja das einzige Objekt aller Wissenschaft und jedes ihrer Phänomene verlangt wissenschaftliche Untersuchung. In dieser empirischen psychophysischen Welt sehen wir nun in unzähligen Einzelfällen als Einzelthatsache in Einzelindividuen den Urteilsakt entstehen und dieses Urteil muss in der That nun der psychophysischen Analyse und der Zerlegung in Empfindungen genau so unterzogen werden wie die einzelne Vorstellung. Erkenntnistheoretisch ist der urteilende Wille primär und die Empfindung sekundär, psychophysisch ist die Empfindung primär und das Urteil wie der Wille sekundär. Jenes absolute Urteil liegt ausserhalb der Wissenschaft; in derjenigen Welt, auf welche sich alle Wissenschaft bezieht, gibt es nur individuelle Urteilsakte und dass dieselben in Streck- und Beugungsinnervationen bestehen, mag eine berechtigte oder eine unberechtigte Antwort sein, jedenfalls ist sie die Antwort auf eine berechtigte Frage.