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Centralblatt der Bauverwaltung.
5. November 1887.
gebäude des Directors enthält im Kellergeschofs Wirtlischaftsrüume, im Erdgeschofs und I. Stockwerk zusammen 7 Wohn- und Schlafräume, aufserdem Küche und Nebengelafs, endlich im Dachgeschofs noch einige Schlaf kammern.
Das Gebäude ist im wesentlichen feuersicher mit Steinwölbungen ausgeführt, nur die Dach-Balkenlage des Instituts und die Balkenlagen im Erdgeschofs und I. Stockwerk des Wohngebäudes sowie die Dachstühle sind in Holz hergestellt worden. Das gesamte Kellergeschofs wird mit flachen Kappen aus Backsteinen überdeckt, das Erdgeschofs des Instituts mit tiefen Tonnen- und Kreuzgewölben aus rheinischen Tuffschwemmsteinen gewölbt.
Die Stockwerkshöhen im Institute betragen: im Kellergeschofs = 3,5 m, im Erdgeschofs = 5,0 m, im I. Stockwerk = 5,0 m, jedoch ist der Hörsaal von Fufsboden zu Fufsboden 7,0 m hoch; im Wohn-hause ist das Kellergeschofs 3,0, Erdgeschofs und I. Stockwerk je 4,10 m hoch.
Das Gebäude ist in den Formen der frühen G'othik ausgeführt. Sämtliche Ansichtsflächen sind in hellem, vorzüglich wetterbeständigem Sandstein hergestellt, demselben Gestein, welches vor mehr als 600 Jahren zu der gegenüberstehenden Elisabethkirche verwendet worden ist. Die Dachdeckung besteht aus deutscher Schieferung auf Schalung, Kehlen und Giebelanschlüsse sind sorgfältig ausgeschiefert.
Der innere Ausbau ist ein durchweg einfacher, aber dauerhafter, Treppenhaus und Hörsaal erhalten eine bessere Ausschmückung. Fufsboden und Thüren werden aus bestem ostpreufsischen Kiefernholz, die Fenster aus Eichenholz hergestellt. Wasser- und Gasleitung sind an die bestehenden städtischen Leitungen angeschlossen. Die Aborteinrichtung wird nach dem Heidelberger Tonnensystem ausgeführt.
Die Heizung des Institutsgebäudes ist eine vereinigte Luft- und Dampfniederdruckheizung. In einigen Ausnahmefällen, z. B. bei dem Schwefelwasserstoffraum und dem Glüh- und Waageraum, wird die frische Luft unmittelbar aus dem Freien bezw. aus einem ungeheizten Treppenhause entnommen, im übrigen wird dieselbe in der im Kellergeschofs angelegten Luftheizkammer erwärmt und dem Treppenhause zugeführt, welchem sie eine Wärme von 12° C. mittheilt. Die Räume erhalten in Mauernischen aufgestellte Dampfheizkörper. Es werden dadurch kleine Heizkammern in der Wandstärke
gebildet und so eine leichte Regelung der Wärme sowie des Luftwechsels ermöglicht.
Die Versorgung der Heizkörper mit Dampf erfolgt durch drei Niederdruck-Dampfkessel mit offenem Standrohr; dieselben sind alle unter sich verbunden. Da je zwei für den Betrieb ausreichen, bleibt stets ein Kessel zur Aushülfe übrig. Die Entnahme der frischen Luft erfolgt an der mit Gartenanlagen umgebenen Südseite des Gebäudes durch ein Kellerfenster, hinter welchem ein Raum zur Aufstellung eines Luftfilters angeordnet ist. Der Feuerluftheizofen wird nach der Erfindung von E. Sturm in Würzburg ausgeführt, welchem auch die Ausführung der ganzen Sammelheizung übertragen ist.
Die Abführung der verbrauchten Luft geschieht durch die in den Mauern befindlichen und einzeln bis über Dach geführten Rohre, welche mit Luftsaugern nach Huber in Köln versehen sind. Die mit ebensolchen Luftsaugern versehenen Abführungsrohre aus den Abdampfnischen in den Laboratorien usw. erhalten an der unteren Mündung noch je eine Gaslockflamme.
Die Gründung des Gebäudes erforderte einen Kostenaufwand von 30 800 Mark. Ein Baugrund von zweifelloser Tragfähigkeit (grober Kies) fand sich erst in einer Tiefe von 7,0 m. Darüber lagerte eine 2,5 m hohe Triebsandschicht. Die Umfassungsmauern sind mittels Beton-Gründung zwischen Spundwänden bis auf die Kiesschicht hinabgeführt worden. Nachdem der Triebsand durch die Umfassungswände eingeschlossen und am Ausweichen verhindert war, konnte er zum Tragen der Scheidewände unbedenklich herangezogen werden.
Die Ausführung ist im November 1885 begonnen; bis zum April 1887 konnte der Bau unter Dach gebracht werden. Die Fertigstellung des gesamten Neubaues rvird im Herbst 1888 erfolgen. Die Baukosten betragen mit Aussehlufs der Gründung; 245 000 Mark, sodafs bei 784,4 qm bebauter Grundfläche des in seinen einzelnen Theilen sehr verschieden hohen, dreigeschossigen Gebäudes 312,34 Mark auf 1 qm entfallen.
Die innere Ausstattung besteht fast durchgängig aus neuen Einrichtungsgegenständen, deren Kosten auf 38000 Mark veranschlagt sind.
Die Bauausführung liegt dem Universitäts-Architekten, Königlichen Kreis-Bauinspector Wentzel, die besondere Bauleitung dem Königlichen Regierungs-Baumeister Zölffel ob, welcher bereits bei Bearbeitung sämtlicher Vorarbeiten mitgewirkt hat.
Preisbewegung um den Entwurf einer festen Strafsenbriicke über den Neckar bei
Mannheim*
Die Kettenbrücke über den Neckar bei Mannheim wurde in den Jahren 1842 bis 1845 nach dem Entwürfe und unter der Oberleitung des Bauraths Wendelstadt in Hannover erbaut. Es dürfte für das jetzt lebende Geschlecht der Fachgenossen von Interesse sein, zu erfahren, dafs an der Bearbeitung des Entwurfs einer unserer bewährtesten Altmeister, der Geheime Ober-Baurath Funk, theil-genommen hat. Die Brücke hat eine Gesamtbreite von 9 m, von welcher 5,35 m auf die Fahrbahn entfallen; sie überspannt eine Mittelöft’nung von 85,4 m und zwei Seitenöffnungen von je 42,7 m Lichtweite, wobei jede der letzteren eine halbe Kette in bekannter Weise zeigt. Die Tragkette ist aus zwei Einzelketten gebildet, welche durch Diagonalen zu einem steifen Bogen verbunden sind; die Fahrbahn ist am Bogen durch Verticale aufgehängt.
Diese Kettenbrücke soll nach noch nicht fünfzigjährigem Bestehen durch eine feste Strafsenbrüeke ersetzt werden. Man könnte leicht auf den Gedanken kommen, dafs Unvollkommenheiten an der Trag-construction die Ursachen des Neubaues seien, und dadurch in der für die Ketten- bezw. Hängebrücken ungünstigen Ansicht bestärkt werden, welche zur Zeit bei uns die herrschende ist. In dem vorliegenden Falle wäre dieser Schlufs ungerechtfertigt. Wenn auch die Brücke, welche ja zu einer Zeit entstand, in welcher die Kunst des Brückenbaues bei uns noch in den Kinderschuhen war, nicht auf der gleichen Höhe steht, wie viele, ja die meisten neueren Brückenbauten, so ist doch ausdrücklich zu bemerken, dafs der Umbau jedenfalls nicht vorwiegend durch den Zustand der Kettenbrücke veranlafst wird. Derselbe ist vielmehr dadurch noth-wendig geworden, dafs die Flufssohle sich seit der Zeit des Baues der Kettenbrücke um etwa 3 m gesenkt hat. Während dieselbe im Jahre 1841 am eigentlichen Flufspfeiler die Höhe +3,0 am neuen Neckarpegel hatte, weist sie jetzt in der Haupt- und linken Seitenöffnung im Mittel die Höhe jh 0 a. P. auf. Da aber die Fundamentsohle der Pfeiler seinerzeit nahezu auf Null a. P. gelegt ist (die Unterkante der Spundwände liegt bei — 1,0 a. P.), so waren ausgedehnte Arbeiten (Steinschüttungen und dergl.) zur Sicherung der Fundamente nothwendig, wodurch die Durchflufsöffnung in unliebsamer Weise verengt wurde. Den vorerwähnten Umständen ist es hauptsächlich zuzuschreiben, dafs ein Neubau der Brücke vorgenommen wird. Dabei erstrebt man naturgemäfs auch eine Verbrei-
terung sowohl der Fahrwege wie Fufswege der Brücke, da dieselbe heute ja einem wesentlich gröfseren Verkehr zu dienen hat, als zur Zeit des Baues mit irgend welcher Wahrscheinlichkeit vorauszusehen war.
Die im Mai dieses Jahres eröffnete Preisbewerbung schreibt denn auch für die neue Brücke wesentlich gröfsere Breiten vor, als die alte Brücke hat. Die Fahrbahnbreite soll mindestens 10 m, die beiderseits der Fahrbahn anzulegenden Gehwege sollen je 3,5 m im lichten breit sein. Die Länge der neuen Brücke wird durch die bestehenden beiderseitigen Landfesten bestimmt, deren Entfernung, in der Brückenachse gemessen, 185,6 m beträgt; die Mittelpfeiler haben zur Zeit eine Breite von 7,4 m. Es war den Bewerbern überlassen, ob sie die alten Pfeiler und Landfesten beibehalten und verlängern, oder neue Pfeiler und Landfesten anlegen wollten; jedoch durfte die Gesamt-Durchflufsöffnung der neuen Brücke nicht kleiner werden, als die der alten ist. Jedenfalls sollten, falls die alten Pfeiler und Landfesten beibehalten würden, die Fundamente bis auf verschiedene Tiefen hinab zuverlässig gegen Unterspülung geschützt werden. Diese Tiefen, welche auch die Fundamentsohlen der etwa zu entwerfenden neuen Pfeiler und Landfesten sein sollten, wurden vorgeschrieben für die Landfesten auf — 2,0, für den linken (eigentlichen Flufs-) Pfeiler auf —5,0, für den rechten (Vorland-) Pfeiler auf —3,0 am neuen Neckarpegel, dessen Nullpunkt bei +84,94 Amsterdamer Pegel liegt. Da jedoch am Vorkopf des Strompfeilers ein Theil der Spundwand im Jahre 1880 zerstört worden ist, so war die Vornahme umfangreicher Rammarbeiten an diesem Pfeiler als unstatthaft erklärt worden.
Die Höhenlage der Brücke ist durch die Hochwasserverhältnisse des Neckars und die Höhe der Zufahrtstrafsen bestimmt. Das Hochwasser im Jahre 1882 erreichte die Höhe + 10,162 a. P. und es wurde demnach vorgeschrieben, dafs kein Theil des Ueberbaues unter + 11,8 a. P. liegen dürfe. Da weiter die Fahrbahn der bisherigen Brücke auf + 12,86 a. P. liegt und eine gröfsere Hebung derselben ausgeschlossen ist, so war nur eine geringe Constructionshöhe vorhanden. Die Anordnung einer Brücke mit unter der Fahrbahn liegenden Trägern (Bogenträger usw.) war ausgeschlossen. Eine die Entwurfsverfassung besonders erschwerende Bedingung ist ferner noch die, dafs während der Monate December, Januar und Februar