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{"created":"2022-01-31T14:09:39.200969+00:00","id":"lit31995","links":{},"metadata":{"alternative":"Zeitschrift f\u00fcr Psychologie und Physiologie der Sinnesorgane","contributors":[{"name":"Deiters","role":"author"}],"detailsRefDisplay":"Zeitschrift f\u00fcr Psychologie und Physiologie der Sinnesorgane 40: 222","fulltext":[{"file":"p0222.txt","language":"de","ocr_de":"222\nLiteralHrberuht,\ngegebenen Umstanden nur in einer Richtung handeln kann, wie der ge worfene 8tein unter gegebenen Umst\u00e4nden keines Gedankens Breit\u00ab von der Bahn abweichen kann\u201c. Das gilt f\u00fcr den Zurechnungsf\u00e4higen, wie f\u00fcr den Zurechnungsunf\u00e4higen. Als ganzen Menschen mufs der Psychiater den T\u00e4ter kennen lernen und beurteilen, wenn er aussagen soll \u00fcber desse Zurechnungsf\u00e4higkeit. Er soll nicht eingeschr\u00e4nkt sein durch unzul\u00e4ng liehe psychologische Kriterien; mafsgebend ist allein f\u00fcr die Umgrenzung der Begriff der Geisteskrankheit. \u201eUnklare Grenzen bleiben nur auf dem Gebiete der \u00dcbergangsf\u00e4lle. Diese lassen sich indes in der Natur nicht dadurch ausmerzen, dafs ein Gesetz k\u00fcnstliche Grenzen ziehen will aber die Schwierigkeiten, die sie bieten, lassen sich leicht beseitigen, went, das Gesetz die Grenzf\u00e4lle kennt und ber\u00fccksichtigt.\u201c\nSpiblmeyeb (Freiburg i. B.).\nKu&klla. Die Greuea der ItreekauggflUgkeit \u00abad die Krinlailaathrepoligk,\nHalle, Gebauer-Schwetschke, 1903. 123 S. Mk. 3,00.\nDie in der Einleitung gegebenen kurzen theoretischen Er\u00f6rterungen \u00fcber Zurechnungsf\u00e4higkeit sind im einzelnen anfechtbar und gehen der Sache nicht auf den Grund.\nNach interessanten Bemerkungen \u00fcber die kriminelle Bedeutung \u00ab1er Anomalien des Geschlechtsgef\u00fchls und der verschiedenen Arten impulsiven und unbewufsten Handelns folgt der Hauptteil der Schrift, eine gemein verst\u00e4ndliche Darstellung und Verteidigung der LoMBEOSOschen Lehre. Der scharf polemische Ton, der ja leider fast allen f\u00fcr und gegen Lombbos\u00bb auftretenden K\u00e4mpen eigen ist, macht die Lekt\u00fcre solcher Darstellungen wenig erfreulich.\nDie Schlufskapitel besch\u00e4ftigen sich mit den praktischen Konsequenzen der kriminalanthropologischen Ergebnisse und mit einigen neueren Arbeiten\nDeitbbs (Bonn).\nF. Ra\u00fch. Science et conscience. Revue philos. 57 (4), 359\u2014367. 1904.\nVerf. beabsichtigt eine Fixierung seines Standpunktes gegen\u00fcber einem Buche von Lkvy-Br\u00fchl, betitelt: Morale et la science des moeurs. Heus zutage handelt es sich nicht um Metamoral und soziale Moral, wie L.-Br annimmt, sondern um Wirklichkeit und soziale Idee, oder mit \u00e4nderet] Worten, um soziale Wirklichkeit und Bewufstsein.\nEin moralisches Urteil ist kein Konstatieren, sondern eine Zustimmung, \u00ablie Zustimmung eines individuellen Bewufstseins. Findet die Zustimmung universellen Anklang, so erscheint sie gar nicht. Das individuelle Bewufs\u00ee sein verliert sich alsdann in dem kollektiven. Tritt aber eine neue Idee auf, so erfolgt eine Spaltung zwischen beiden. Solche neuen sozialen Ideen mufs man in voller Wirksamkeit sehen. Verf. will daher eine Methodologie der Handlung schreiben. Hierzu ist es aber n\u00f6tig, dafs man zun\u00e4chst ein von allem Theologischen und Metaphysischen befreites Bewufstsein unter scheiden kann. L.-Br. hat das Studium der sozialen Ideen in ihren Be Ziehungen zur sozialen Wirklichkeit vernachl\u00e4ssigt. Die moralistiscben Soziologen gehen von dem Gedanken aus, dafs die sozialen Einrichtungen","page":222}],"identifier":"lit31995","issued":"1906","language":"de","pages":"222","startpages":"222","title":"Kurella: Die Grenzen der Zurechnungsf\u00e4higkeit und die Kriminalanthropologie. Halle, Gebauer-Schwetschke, 1903. 123 S.","type":"Journal Article","volume":"40"},"revision":0,"updated":"2022-01-31T14:09:39.200974+00:00"}