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A. Goedekemeyer: Das Wesen des Urteils. Archiv f. system. Philosophie 9 (2), 179-194. 1903

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{"created":"2022-01-31T15:41:34.089834+00:00","id":"lit32375","links":{},"metadata":{"alternative":"Zeitschrift f\u00fcr Psychologie und Physiologie der Sinnesorgane","contributors":[{"name":"Moskiewicz","role":"author"}],"detailsRefDisplay":"Zeitschrift f\u00fcr Psychologie und Physiologie der Sinnesorgane 38: 217-218","fulltext":[{"file":"p0217.txt","language":"de","ocr_de":"Literaturbericht.\n217\ngeh\u00f6renden Vorstellungen abfiiefsen k\u00f6nnen. Sie ist vielmehr nur in groben Umrissen angedeutet, und Aufgabe und Zweck des Nachdenkens ist es nun, diese Umrisse nun su vervollst\u00e4ndigen. In dem vom Verf. selbst angef\u00fchrten Beispiel vom Feuerl\u00e4rm (8. 15) besteht su Anfang ebensowenig eine Obervorstellung wie eine Zielvorstellung. Das eigentliche Denken besteht also in vielen F\u00e4llen darin, mit Hilfe eines gewissen sur Verf\u00fcgung stehenden Materials Obervorstellungen zu bilden. Und eine Psychologie des Denkens wird die Frage, wie dies vor sich geht, ganz besonders in Angriff nehmen m\u00fcssen.\nDies schm\u00e4lert den Wert der vorliegenden Arbeit durchaus nicht. Verf. hat, indem er den Begriff der Obervorstellung aufgestellt hat, allen weiteren Arbeiten auf diesem Gebiete eine feste Richtung gegeben. Und das ist gewifs kein kleines Verdienst.\nNur kurz sei an dieser Stelle noch erw\u00e4hnt, wie es dem Verf. gelingt, den Streit bez\u00fcglich des Tempos im Vorstellungsverlauf der Manischen zu schlichten. Der Manische kann zwar nicht schneller assoziieren als der Gesunde, weshalb im Experiment die Assoziationszeiten nicht verk\u00fcrzt sind; aber, da die Manie eine schwere St\u00f6rung der Aufmerksamkeit bedingt, so ist der Kranke nicht imstande, eine Vorstellung so lange zu fixieren, als es im Interesse des Gedankenzusammenhanges n\u00f6tig ist; dadurch gewinnen andere nicht hingeh\u00f6rige Vorstellungen die Oberhand ; der Gedankenablauf, der ja an das Fixieren gewisser Vorstellungen (n\u00e4mlich der Obervorstellungen) gebunden ist, kann nicht zu Ende gef\u00fchrt werden, es dr\u00e4ngen sich bei ihm in der gleichen Zeit mehr Vorstellungen auf als beim Gesunden. Also das Intervall zwischen 2 Vorstellungen ist beim Manischen nicht verk\u00fcrzt, er verweilt nur bei jeder Vorstellung infolge seiner Aufmerksamkeitsst\u00f6rung k\u00fcrzere Zeit.\nDamit scheint der Widerspruch zwischen klinischer Beobachtung und dem Experiment gel\u00f6st zu sein.\tMoskiewicz (Breslau).\nA. Goedekkmetek. Bat West H des Urteils. Archiv f. system. Philosophie 0 (2), 179\u2014194. 1903.\nDas Urteil ist als ein synthetischer Prozefs aufzufassen. Mehrere Vorstellungen werden aufeinander bezogen und zu einer Gesamtvorstellung verbunden. Oft geht einer solchen Synthese eine Analyse voraus, indem erst aus einem als Ganzes Gegebenem einzelne Teile herausgeholt werden, die dann wieder zu einem Ganzen vereinigt werden m\u00fcssen.\nEine solche Analyse ist nicht immer n\u00f6tig. Oft werden die Bestandteile, welche vereinigt werden sollen, schon getrennt gegeben, so bei Belehrungen und Mitteilungen \u00fcberhaupt. Alsdann ist nur eine Synthese n\u00f6tig.\nWerden also zwei Vorstellungen im BewufstBein miteinander verkn\u00fcpft, so bedeutet dies, dale sie nicht mehr gleichg\u00fcltig neben- oder hintereinander ablaufen, sondern dafs eine beabsichtigte Beziehung zwischen ihnen gesetzt ist. Diese Beziehung \u00e4ufsert sich nun darin, dafB sich aus der Synthese ein Beziehungsbegriff, wie der der Identit\u00e4t oder der Zusammengeh\u00f6rigkeit entwickelt, der abh\u00e4ngig ist von dem zur Verf\u00fcgung stehenden AB8oziationsmaterial.\nAber diese Bestimmungen des in Beziehungsetzens und eines sich","page":217},{"file":"p0218.txt","language":"de","ocr_de":"218\nLikraturbericht.\ndaraus ergebenden Beziehungsbegriffes reichen f\u00fcr die Definition des Urteils nicht aus. Denn alsdann w\u00e4re die Frage auch ein Urteil, was man aber mit Recht verneinen mufs. Es mufs also noch etwas Neues hinzukommen, um eine Synthese von Vorstellungen zum Urteil zu machen. Bbehtaxo hat, wohl als erster, diesen neuen Faktor als Anerkennen und Verwerfen bezeichnet, und Bebgkann hat dann diese beiden BeUtigungsweisen der Seele naher dahin bestimmt, dafs sie der Ausflufs nicht der theoretischen, sondern der praktischen Natur der Seele, des Begehrungs Verm\u00f6gens sind.\nVerf. kann nun der Zur\u00fcckf\u00fchrung dieses zweiten Faktors auf ein Willensmoment nicht zustimmen.\nBei einer n\u00e4heren Betrachtung dieses Faktors l\u00e4fst sich zun\u00e4chst fest-steilen, dafs sich die \u201eEntscheidung\u201c deutlich in zwei Faktoren trennen l\u00e4fst ; einmal mufs die Vorstellungssynthese resp. der aus ihr resultierende Beziehungsbegriff in Beziehung gebracht werden mit dem Bewufstsein der Urteilsnotwendigkeit und es m\u00fcssen Gr\u00fcnde f\u00fcr und gegen herbeigebracht werden. Dies ist doch gewifs eine rein theoretische T\u00e4tigkeit ; das Hereintragen von Gef\u00fchls- oder Willensmomenten w\u00fcrde das Urteil nur tr\u00fcben. Dann erst, nach Abw\u00e4gung aller Gr\u00fcnde tritt das Bewufstsein der Urteilsnotwendigkeit in der Form der Bejahung oder Verneinung auf. Auch dies kann kein Gef\u00fchl Bein, wie Verf. aus verschiedenen Gr\u00fcnden behauptet.\nWas nun das zeitliche Verh\u00e4ltnis der Synthese der Vorstellungen zur Entscheidung anbetrifft, so ist ohne weiteres klar, dafs bei allen mittelbaren Urteilen, ebenso bei den negativen Urteilen, die ja auch mittelbar aus als falsch erkannten positiven Urteilen entstanden sind, die Synthese der Entscheidung voraugelit.\nAnders scheint es jedoch bei den affirmativen Urteilen zu sein. Hier soll Synthese und Bewufstsein der Notwendigkeit in einem psychischen Akt zusammenfallen, ln Wirklichkeit ist es jedoch anders. Denn das Bewufstsein der Gewifsheit, so und nicht anders zu urteilen, ist nicht unmittelbar gegeben, sondern tritt erst ein auf Grund einer \u00dcberlegung, eines kritischen Beurteilens. Diese mufs nat\u00fcrlich der Synthese zweier Vorstellungen nachfolgen. So sicher also die Gewifsheit ein notwendiger Bestandteil des Urteils ist, so sicher kann sie nicht zugleich mit der Vorstellungsverkn\u00fcpfung gegeben sein, sondern folgt ihr nach auf Grund einer nachtr\u00e4glich erst vorgenommenen Reflexion.\nDamit ist eines gegeben. Von einem Urteile k\u00f6nnen wir erst dann sprechen, wenn eine Reflexion stattgefunden hat, aus der das Bewufstsein der Gewifsheit hervorgeht. Eine Reflexion ist aber erst m\u00f6glich, wenn Zweifel an der Tats\u00e4chlichkeit des unmittelbar gegebenen auftreten. Also kann das einfache positive Urteil nicht als Urteil im eigentlichen Sinne \u25a0bezeichnet werden, da ja kein Zweifel an der Richtigkeit vorangegangen ist, aus dem sich das Bewufstsein der Gewifsheit h\u00e4tte entwickeln k\u00f6nnen. Allerdings ist es Sache der Definition, ob man das Bewufstsein der Gewifsheit als wesentlichen Bestandteil des Urteils auffafst, oder ob man die in Beziehungsetzung zweier Vorstellungen als ausreichendes Kriterium hinstellt. Jedenfalls wird man im letzteren Falle zwischen zwei Arten von Urteilen unterscheiden m\u00fcssen : solchen mit und solchen ohne das Bewufstsein der G\u00fcltigkeit.\tMosxixwicz (Breslau).","page":218}],"identifier":"lit32375","issued":"1905","language":"de","pages":"217-218","startpages":"217","title":"A. Goedekemeyer: Das Wesen des Urteils. Archiv f. system. Philosophie 9 (2), 179-194. 1903","type":"Journal Article","volume":"38"},"revision":0,"updated":"2022-01-31T15:41:34.089840+00:00"}

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